Gold ist eine sehr beliebte Anlage. Denn das Edelmetall ist nach dem Kauf in der Regel sehr sicher. Doch es stellt sich beim Verkauf des seinerzeit einmal angeschafften Goldes natürlich auch immer die Frage nach Steuern. Wird Mehrwertsteuer beim Kauf und Umsatzsteuer beim Verkauf von Gold fällig oder nicht. Der folgende Beitrag soll sie darüber informieren, welche Regeln und legale Bestimmungen es beim Kauf und Verkauf von Gold gibt.

Unterschied zwischen Gold und Anlagegold

Um eine klare Aussage treffen zu können ist es wichtig zu wissen, um welche Art von Gold es sich handelt. Denn hier gibt es das Gold in Form von Schmuck, das durchaus auch als Anlage und Investition für die Zukunft angesehen werden kann. Doch hierauf entfallen immer Steuern, sowohl beim Kauf als auch für den Verkäufer, der den Goldverkauf dann immer versteuern und die Umsatzsteuer aus dem Kaufbetrag herausrechnen und abführen muss.

Im Gegensatz dazu wird in das reine Anlagegold unterschieden, bei dem bei einem Kauf oder Verkauf keine Steuern anfallen. Bei Anlagegold handelt es sich in der Regel um Barren und Münzen. Doch nicht alle hiervon sind auch als Anlagegold eingestuft. Die Frage stellt sich hier daher, welche Barren und Münzen vom Gesetzgeber als Anlagegold bewertet werden.

Welches Gold gilt als Anlage und unterliegt keinen Steuern?

Auf welches Gold Sie keine Steuern zahlen oder bei einem Verkauf abführen müssen, ist in der EU-Richtlinie 98/80/EG genau geregelt. Für die Einstufung in Anlagegold und einer Befreiung von den Steuern müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, die in der Richtlinie aufgelistet sind.

Goldplättchen und -barren müssen einen Feingehalt vom mindestens 995/1000 enthalten, um als reines Anlagegold zu gelten.

Handelt es sich um Goldmünzen als Anlagegold, dann sind oder waren diese in ihrem Herkunftsland einmal ein gesetzliches Zahlungsmittel. Zudem dürfen die Goldmünzen nicht älter als aus dem Jahr 1800 also danach geprägt worden sein. Ist dies der Fall, dann muss hier ein Feingehalt von mindestens 990/1000 aufgewiesen werden. Der Handelswert darf zudem nicht mehr als 80 % des Goldwertes übersteigen. Dies sind allerdings nur die Vorschriften für den Ankauf von Anlagegold.

Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

So sind die bereits genannten Goldanlagen für den Käufer immer steuerfrei. Doch wie sieht es mit Ihrem bereits in Ihrem Besitz vorhandenen Gold aus, wenn Sie dieses gerne wieder verkaufen möchten?

Beim Verkauf von Gold gelten andere Regeln für die Steuern. So fallen keine Steuern an, wenn der eigene Bestand bereits nach einem Jahr der Haltedauer wieder verkauft werden soll. So können sowohl Münzen als auch Barren innerhalb eines Jahres wieder steuerfrei verkauft werden. Dennoch gilt auch innerhalb dieser ein-Jahres-Frist, die als Spekulationsfrist gilt, ein persönlicher Steuersatz, der allerdings auch einer Freigrenze unterliegt und daher nicht immer anfällt. Diese Freigrenze liegt bei 600,00 Euro. Dies ist auch unabhängig davon ob Sie Ihr Anlagegold an eine Privatperson oder einen Händler verkaufen. Wird diese Freigrenze auch nur durch einen einzigen Euro überschritten, das Gold beispielsweise für 601,00 verkauft, dann kommt es zu einer Besteuerung des gesamten Betrages. Demgegenüber steht der Freibetrag. Wird dieser überschritten dann müssen Sie nur die Steuern auf den Betrag leisten, der die Grenze überschreitet. Durch ein Zollfreilager können aber auch diese Steuern unter Umständen umgangen werden.

Worum handelt es sich bei dem Zollfreilager?

Zolllager oder Zollfreilager sind allgemeine Lagerorte, an denen die Waren unverzollt zwischengelagert werden können. In der Regel liegen diese Lagerorte nicht in der EU, damit die steuerfreue Zone eingehalten werden kann. Es gibt durchaus aber auch Lager direkt in Deutschland, die ebenfalls als steuerfreue, Nicht-EU-Zone gelten. Damit die Mehrwertsteuerbefreiung genutzt werden kann ist es wichtig, dass die Ware, in diesem Fall das Anlagegold, in dem Zollfreilager verbleibt.

Allerdings ist es in der Praxis in der Regel so, dass die Nutzung eines Zollfreilagers nur für eine größere Investition in Frage kommt, denn auch die Kosten für die zollfreie Lagerung spielen hier eine große Rolle. Auch ist das Zollfreilager für Goldinvestitionen in der Regel wenig sinnvoll, da der Kauf von Anlagegold immer mehrwertsteuerfrei ist, der Verkauf allerdings nicht immer von der Abgabe von Steuern befreit ist.

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