Zwar sollte man sich hüten, Gold aus steuerlichen Gründen zu seinem Wertdepot hinzuzufügen. Rechtliche Änderungen können einen detailliert ausgearbeiteten, langfristigen Anlageplan schnell durchkreuzen. Doch genießt Gold gegenüber anderen Edelmetallen derzeit zwei steuerliche Vorteile, die bei der Frage, welches Investment sich in welchem Umfang lohnt, mit ins Kalkül gezogen werden sollten.
Da ist zum einen die gesetzliche Mehrwertsteuer (in Deutschland auch Umsatzsteuer), die auf alle Dienstleistungen und den Warenaustausch erhoben wird. Sie liegt in Deutschland in der Regel bei 19 Prozent. Ausnahmen, bei denen ein verminderter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt, sind etwa Lebensmittel – und Zahlungsmittel. So werden beim Verkauf von Platin- oder Silberbarren 19 Prozent fällig, beim Handel mit dem „offiziellen Zahlungsmittel“ Silbermünzen hingegen nur 7 Prozent. Münzen aus Gold genauso wie Goldbarren werden sogar noch exklusiver eingestuft: Aus historischen Gründen fällt beim Handel mit den ehemaligen Zahlungsmitteln überhaupt keine Mehrwertsteuer an.
Einen Sonderstatus genießt Gold auch bei der Abgeltungssteuer. Diese kleine Schwester der Einkommenssteuer erfasst Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden und beträgt pauschal 25 Prozent. Auch die Wertsteigerung eines Vermögens wird besteuert. Doch auch hier ist Gold ausgenommen, ebenso wie andere Edelmetalle. Das heißt, wer Edelmetall zu Anlagezwecken kauft, muss auf deren Wertzuwachs keine Abgeltungssteuer zahlen, und auch Gewinne aus dem Weiterverkauf sind steuerfrei, sofern eine Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wurde.