Versteuerung der Gewinne von Edelmetallen in Deutschland
Es führt kein Weg daran vorbei. Gewinne aus dem Edelmetallhandel unterliegen der Kapitalertragssteuer unterhalb der Haltefrist von einem Jahr in Deutschland. Es gibt viel Wissenswertes zum Thema Gold und Versteuerung. Haben Sie gewusst, dass der Kauf von Goldbarren in Deutschland von der Mehrwertsteuer seit 1992 befreit ist? Der Feingehalt muss mindestens 995 Promille betragen. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Versteuerung der unterschiedlichen Edelmetalle.
Selten und besonders wertvoll
Haben Sie schon einmal von Osmium gehört? Es handelt sich aufgrund seiner Seltenheit um eines der wertvollsten Edelmetalle der Welt. Begehrt und für viele Anleger lukrativ hingegen sowie bezahlbar sind die Edelmetalle Silber, Gold, Platin sowie Palladium. Für alle dieser Edelmetalle wird bis auf Gold die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben. Gold gilt als Wertaufbewahrung sowie Geldanlage und wird durch die Befreiung der Umsatzsteuer durch den Staat als Wertförderung betrachtet. Aus diesem Grunde entfällt die Umsatzsteuer. Goldmünzen sind von der Mehrwertsteuer befreit, falls diese einen Feingehalt von mindestens 900 Promille vorweisen können. Zudem müssen diese vor 1800 geprägt worden sein und im Herkunftsland einmal ein anerkanntes Zahlungsmittel gewesen sein. Eine weitere Vorgabe um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren ist, dass die Münzen den aktuell auf dem Goldmarkt gehandelten Kurs, auf keinen Fall mehr als 80 Prozent übersteigt.
Steuern fallen auf Edelmetalle an, wenn diese vor Ablauf eines Jahres nach Kaufdatum veräußert werden. Die Freigrenze beträgt 599 Euro. Unter diesem Betrag fällt in diesem Zeitraum des Verkaufes keine Steuer an. Kommt es zu einem Wertzuwachs des Edelmetalls zwischen dem Kauf- und dem späteren Verkaufswert, unter einem Jahr Haltefrist, dann wird von einem Veräußerungsgewinn gesprochen. Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Haltefrist von einem Jahr
Übrigens, Sie dürfen so viel Gold kaufen, wie Sie möchten. Der Kauf ist stets steuerfrei. Mit einer Haltefrist von mindestens einem Jahr wird von einer Abgeltungssteuerfreiheit gesprochen. Ist der Gewinn in Höhe von 600 Euro erreicht und die Haltefrist hat kein Jahr betragen, dann muss bei der Steuererklärung die Anlage SO ausgefüllt werden. Bei Ehegatten gilt die Freigrenze von 599 Euro pro Person, falls jede Person entsprechende Gewinne erzielt hat.
Wer clever ist, hält sein Gold mindestens ein Jahr. Die Wertentwicklung wird wie bei allen Edelmetallen nach einem Jahr steuerfrei. Es wird von einem privaten Veräußerungsgeschäft gesprochen. Trotzdem sehen manche Personen den Kauf von Gold nachteilig. Dividenden und Zinserträge gibt es keine. Der eigentliche Gewinn resultiert lediglich aus dem Verkauf. Der Nachteil ist gleichzeitig ein Vorteil. Gold wirft keine laufenden Erträge ab. Somit kommt es zu keiner Abgeltungssteuer.
Weitere Edelmetalle und ihre Versteuerung
Grundsätzlich ist der Verkauf von Edelmetallen nach der 12-monatigen Haltefrist steuerfrei. Auch bei Silber oder Platin sowie nicht so bekannten Edelmetallen für den An- und Verkauf wie bspw. Ruthenium oder Rhodium tritt die Freigrenze von 600 Euro in Kraft. Der entscheidende Unterschied ist, dass Gold von der Mehrwertsteuer befreit ist. Anlege fahren somit gut, wenn diese Gold mit einem hohen Feingehalt umsatzsteuerbefreit erwerben. Eine Alternative gibt es jedoch.
Werden Edelmetalle nicht für zu Hause erworben, sondern stattdessen in einem Zollfreilager dauerhaft bis zu einem etwaigen Verkauf aufbewahrt, dann entfällt die Mehrwertsteuer. Diese Zollfreilager befinden sich gerne in der Schweiz. Die Edelmetalle werden entsprechend vom Betreiber versichert und es wird sichergestellt, dass die Edelmetalle jederzeit zur persönlichen Verfügung herausgegeben werden. Alle Edelmetalle sind somit nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei.
Die Differenzbesteuerung für Silber
Veränderungen der Besteuerung von Silbermünzen sowie Silbermünzbarren traten mit dem Jahr 2014 in Kraft. Stammen diese aus einem nicht EU-Land und werden von einer privaten Person in Deutschland erworben, werden diese statt mit 7 % mit 19 % analog der Silberbarren besteuert.
Wären jedoch die Silbermünzen bzw. -barren im Herkunftsland ein offiziell anerkanntes Zahlungsmittel, und von einem in der EU ansässigen Handelsunternehmen importiert worden, würde die Differenzbesteuerung mit 7 % in Kraft treten.