Knapp 3.400 Tonnen Gold bilden die eiserne Reserve der Bundesrepublik Deutschland, wie jüngste Zahlen zu den deutsche Goldreserven belegen. Doch wer „besitzt“ dieses Gold tatsächlich? Sprich: Wer darf darauf zurückgreifen? Wer träfe im Ernstfall die Entscheidung, es zu veräußern? Wem würde der Erlös gehören? Der Bundesbank? Der Bundesregierung? Dem Steuerzahler?
Diesen Fragen spürte Peter Boehringer nach, Gründungsvorstand der Deutschen Edelmetall-Gesellschaft und einer der Initiatoren der Bürgerinitiative „Holt unser Gold heim“, die sich für eine Lagerung der deutschen Goldbestände in Deutschland einsetzt (wir berichteten) Hintergrund der Frage waren Recherchen für ein Buch, das den gleichen Titel wie die Bürgerinitiative trägt.
Doch auch für den ausgewiesenen Experten Boehringer gibt es keine einfachen Antworten auf die Frage nach der Verfügungsgewalt. Offizieller Besitzer ist laut Bilanzrecht die Deutsche Bundesbank. Das bedeutet aber nicht, dass sie das Gold nach eigenem Wissen und Gewissen veräußern dürfte. Denn offiziell versteht sich die Bundesbank als „Treuhänderin“ des Goldschatzes. Sie habe, so die Bundesbank zu den Recherchen von Peter Boehringer, die Verwaltung der Währungsreserven „übertragen“ bekommen. Diese Aufgabe übe sie „unabhängig“ aus. Gleichzeitig ist die Deutsche Bundesbank laut Eigenauskunft „als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit“. In den EU-Verträgen sind diese Aufgaben wie folgt geregelt: „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, … die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten.“
Wer also verantwortet den deutschen Goldschatz? Die Deutsche Bundesbank oder das ESZB mit der Europäischen Zentralbank an der Spitze? Und bedeutet „Unabhängigkeit“, dass eine der beiden das Gold verkaufen und über den Erlös verfügen dürfte? Diese Fragen sind für Boehringer nicht geklärt.
Der freie Journalist Bruno Bandulet bringt im Vorwort zum Buch einen weiteren „Besitzer“ des deutschen Goldes ins Spiel: das deutsche Volk. Schließlich wurden die Reserven mit Mitteln aus den deutschen Exportüberschüssen der 1950er-Jahre aufgebaut. Und der Steuerzahler stehe schließlich auch für Staatsschulden und -defizite gerade.
Als gewählte Vertreter des Volkes kämen dann also Bundestag und Bundesrat ins Spiel, die das Gold verkaufen dürften. Doch von denen handelt die Bundesbank ja „unabhängig“. Der einzig wahre Besitzer des Goldes scheint also auch nach der jüngsten Recherche unauffindbar.